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    Rottstiel

    (Quelle: Heft "Ruppiner Land" , "Historisches Ortslexikon für Brandenburg" )

     


     

    Rottstiel, Ortsteil von Krangen,

    liegt am Ausfluß des Rottstielfließes aus dem Tornow-See. Der Name kann wohl als deutsch gelten — 1369/70 Rotstil, 1524 Rostil geschrieben —, ist jedoch in seiner Bedeutung unklar. Möglicherweise dient der rheinische Flurname Stiehl zum Vergleich, der einmal eine übersteigevorrichtung an Zäunen bezeichnet, zum anderen einen großen, schweren Stein im Wasser, den man beim Überschreiten des Baches als Stütze benutzt. Volksetymologisch deutet man den Namen aus einem „roten" Saft, der im Frühjahr aus solchen Erlenstümpfen („Stielen") tritt, deren Stamm im vorhergehenden Winter gefällt worden ist.

    In der erwähnten ersten Urkunde schilderte der Ritter HENNING VON BEER dem Herzog ALBRECHT von Mecklenburg Schäden, die sein Besitz in der Herrschaft Ruppin durch die Grafen von Arnstein erlitten hatte. Er klagte, „dat se wuste gemak et dat dorp tu deme Rotstil". Im Landregister aus dem Jahre 1525 wurde Rottstiel noch immer als wüste Feldmark geführt. Die Familie Gadow, in Stöffin und Protzen ansässig, war bis 1651 Besitzer der verwaldeten Feldmark. Der Magistrat der Stadt Neuruppin erwarb in diesem Jahr die Hälfte davon, die unter dem Namen Gadow Bestandteil des Kämmereiforstes wurde. Die andere Hälfte ging in den Besitz des Amtes Altruppin über. Das Jagdrecht auf Rottstiel besaßen die Kurfürsten.

    Der Abfluß des Tornow-Sees begünstigte die Anlage einer 1602 erstmalig erwähnten Wassermühle. Als Schneidemühle eingerichtet, wurde ihr später eine Graupen-und eine Mahlmühle angeschlossen. Zur Mühle gehörten 1759 29 Morgen 176 Quadratruthen Land. Der letzte Müller verkaufte sein Erbpachtrecht für 8400 Taler an den Staat, und der erste Förster für den Schutzbezirk Rottstiel wohnte bis zum Neubau des Forsthauses von 1846 bis 1870 im Wohnhaus der Mühle. Als um die Jahrhundertwende die Ruppiner Schweiz immer mehr zum Ausflugsziel wurde, konnten Wanderer im Forsthaus einkehren.

    Chronik von Rottstiel 2

    (Quelle: Heft "Ruppiner Land" , "Historisches Ortslexikon für Brandenburg" )

     


     

    Tabellenform

    1. Art und Verfassung der Siedlung

    2. Gemarkungsgröße

    3. Siedlungsform

    4. Erste schriftliche Erwähnung

    5. Gerichtszugehörigkeit

    6. Herrschaftszugehörigkeit

    7. Wirtschafts und Sozialstruktur

    8. Kirchliche Verfassung

    9. Bevölkerungsziffern

     

    Art und Verfassung der Siedlung

    Kolonie, Gemeindebezirk

    vor 1929 Försterei,  Gutsbezirk Forst Alt Ruppin
    1929 Gemeinde Krangen

     

    Gemarkungsgröße

     

    s. Forst Alt Ruppin s. Forst Alt Ruppin

     

    Siedlungsform

     Forsteablissement

     

    Erste schriftliche Erwähnung

    1360/1370 tu deme Rotestil
    1524 den Rostil
    1552 Rotstill
    1558 den Ratstell
    1590 Rottstiell

     

    Gerichtszugehörigkeit

    Bis 1849 Land- und Stadtgericht Alt Ruppin
    1849 - 1878 Kreisgericht Neuruppin
    1879 - 1952 Amtsgericht Neuruppin

     

    Herrschaftszugehörigkeit

    1360/1370 Ritter v. Beer,  vor 1524-1651 v. Gadow zu Protzen und Stöffin über ganz Rottstiel, 1651 die halbe Feldmark vom Rat zu Neuruppin erkauft und unter dem Namen Gadow der Kämmereiforst einverleibt; die andere Hälfte fiel danach ans Amt Alt Ruppin (Kurfürst hatte immer die Jagdrechte auf Rottstiel).

     

    Wirtschafts und Sozialstruktur

    vor 1360 Im Mittelalter Dorf
    1360/1370 haben die Grafen v. Lindow Dorf Rottstiel verwüstet
    1525 Wüste Feldmark; Bauern zu Molchow hat Wiese auf Rottstiel
    1590 Wüste Feldmark Rottstiel grenzt u.a. an Wüste Feldmark Stendenitz; auf Feldmark Rottstiel ist ein Hegesee mit 10 Garnzügen; Leute aus Zermützel nutzen Wiesen; Kurfürst hat die Jagd.
    1602 Rottstielsche Mühle in Gang
    1706 Mühle; 1 Haus, 2 Ställe
    1759 Schneidemühle mit 29 Morgen 176 Quadratmeter Heuerland; 1 Wohn - haus 1 Scheune mit Stall, 1 Nebenhaus; dazu Graupenmühle
    1800 Wassermahl - und -schneidemühle an der Rheinsberger Straße, 1 Einlieger; 2 Feuerstellen.
    1840 Loh- und Schneidemühle; 1 Wohnhaus.
    1860 Schutzbezirk und Forsthaus (seit 1846) zur Forst Alt Ruppin; 1 Wohn-, 3 Wirtschgebäude

     

    Kirchliche Verfassung

    Eingekircht 1602, 1900 in Alt Ruppin. Patronat: 1547 v. Gadow zu Protzen

     

    Bevölkerungsziffern

     

    1766 14 Einwohner
    1785 13 Einwohner
    1800 11 Einwohner
    1817 12 Einwohner
    1840 7 Einwohner
    1858 4 Einwohner
    1895 s. Forst Alt Ruppin
    1925 14 Einwohner

    Ortsvorsteher

    Der Ortsvorsteher von Gühlen Glienicke ist

    Michael Peter aus Gühlen Glienicke, Email: guehlen-glienicke@neuruppin-stadt.de

    Ortsbeiratsmitglieder: Sven Altmann

    Adresse

       Sven Altmann
    16818 Gühlen Glienicke, Dorfstr. 25

       +49 33929/50977
       kontakt ( at ) guehlen-glienicke.de

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