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    Die Prozesse gehen nach Stilllegung der Mühle weiter

    (Quelle: Heft "Märkische Heimat" , "Beilage zur Märkischen Zeitung 1939" )


     

    Auf anderen Gebieten hatte Hermann Ramm ebenfalls fast dauernd Streit. Nach der Abtrennung der Oberförsterei Neuglienicke wurde in dem Gebiet derselben eine intensivere Bewirtschaftung der Forsten energisch in die Hand genommen. Zahlreiche neue Schonungen entstanden, dabei wurden häufig Wege verlegt und auf bisherigen Wegen eine Tafel mit der Inschrift „Verbotener Weg“ angebracht. Diese Umlegungen griffen oft in das Wirtschaftsbereich der Boltenmühle ein.

    Ramm wurde der Weg zu abseitsgelegenen Parzellen seiner Besitzung versperrt oder erschwert. Bei gegenseitigen Verhandlungen kam nichts heraus. Ramm griff schließlich zur Selbsthilfe und kehrte sich an die Verbote nicht. Die Oberförsterei ging dann strafrechtlich vor wegen Übertretung des Feld- und Forstpolizeigesetzes. Da der Oberförster von Neuglienicke zugleich Amtsvorsteher war, erließ er in der Regel den Strafbefehl. So kam es zu dem Missstand, daß Ankläger und Richter dieselbe Person waren. Gegen die Strafbefehle erhob Hermann Ramm regelmäßig Einspruch, es kam dann zur mündlichen Verhandlung vor dem Schöffengericht, oft auch in zweiter Instanz vor der Strafkammer des Landgerichts aus in dritter Instanz vor dem Strafsenat des Kammergerichts. So wurden Anklagen gegen Hermann Ramm wegen Übertretung des Feld- und Forstpolizeigesetzes zu ständig wiederkehrenden Erscheinungen in den Sitzungen unserer Strafgerichte. Diese Strafsachen wurden sowohl auf Seilen der Anklagebehörde wie auch auf Seiten des Ramm oft mit einer gewissen Hartnäckigkeit, wenn nicht gar Erbitterung ausgefochten.

    Die Behörden erblickten in Ramm schließlich einen Querulanten, während dieser sich in seinem Rechtsgefühl ehrlich gekränkt fühlte. Schließlich artete aber das Vorgehen von Ramm in übertriebene Rechthaberei aus. Es kam vor, das er, obwohl er freigesprochen war, noch Berufung einlegte, weil nicht auch die Kosten seines Verteidigers vom Staat übernommen seien. Ja, er ließ sich sogar zu Beleidigungen der Behörden hinreißen. Ein zweiter Gegenstand, über den es zu Differenzen kam, war der häufige Wildschaden, den Ramm erlitt. Boltenmühle legt mitten im wildreichen Hochwald. Es war daher kein Wunder, daß das Wild sich oft an den Wiesen, Äckern und Gärten von Boltenmühle gütlich tat. Nicht nur Rehe und Hirsche, sondern auch Wildschweine gehörten oftmals zu den ungebetenen Gästen und richteten jedesmal ganz erheblichen Schaden an. Ramm kam darum ein, daß ihm ein Abschußschein gewährt werde. Seine Gesuche wurden aber entweder abgelehnt, oder er erhielt den Abschußschein nur nach ganz erheblichen Schwierigkeiten. Auch seine Anträge auf Ersatz von Wildschäden fanden meist kein Entgegenkommen. Man sah seine Ansprüche als unberechtigt ober als übertrieben an. Er galt den Behörden eben als Querulant. Die übel es aber in Wahrheit bestellt war, geht aus einem Brief Ramms hervor. Es heißt dort: Die Wildlalamität nimmt hier immer mehr überhand, es muß in irgendeiner Weiße Abhilfe geschaffen werden. Die Herren Oberförster sind bemüht, sich Jagdgründe zu schaffen, wie nach Leberstrumpf die Rothäute sie sich im Jenseits denken. Die benachbarten Gemeinden können sich durch Ausübung der Jagd schützen, meine Grundstücke, rings von Königl. Forst umgeben, sind das reine Eldorado für Hirsche und Wildschweine, wenn man ohne Abschußschein ist.

    Ortsvorsteher

    Der Ortsvorsteher von Gühlen Glienicke ist

    Michael Peter aus Gühlen Glienicke, Email: guehlen-glienicke@neuruppin-stadt.de

    Ortsbeiratsmitglieder: Sven Altmann

    Adresse

       Sven Altmann
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