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    Hans Joachim Boldte

    (Quelle: Heft "Märkische Heimat" , "Beilage zur Märkischen Zeitung 1939" )


     

    Von den Bewerbern erhielt den Zuschlag Hans Joachim Boldte aus Rathenow. Ihm wurden durch Vertrag vom 10. Januar 1718 zu- erblichem Eigentum überlassen:

     1. Ein Stück Land am Weilickenberg von 65 Fuß Länge und 20 Fuß Breite zur Erbauung des Wohnhauses.

    2. Zur Anlage eines Kohlgartens ein Stück Land, 120 Fuß lang 60 Fuß breit.

    3. Das nötige Gelände zur Erbauung der Mühle sowie Fischereirecht ober- und unterhalb des Mühlenfließes. Als Gegenleistung haute der Erwerber an Kaufgeld 10 Rthlr.

    zu zahlen sowie einen jährlichen Grundzins von 20 Rthlr. Dieser Zins sollte durch Eintragung ins Hypothekenbuch sichergestellt werden; Herabsetzung oder Erhöhung waren unzulässig. Der Käufer sollte auf dem erworbenen Gelände auf eigene Kosten eine Schneidemühle errichten. Das zum Bau benötigte Holz durfte aus der Forst entnommen werden, mußte aber dem Werte nach bezahlt werden. Ausfallend ist das hier kein Erbpachtsverhältnis gegründet wurde, sondern daß der Müller freier Eigentümer der Mühle sein sollte. Dies hing wohl damit zusammen, daß er die Mühle auf eigene Kosten erbaute. Um den neu entstehenden Gewerbebetrieb zu unterstützen, wurden dem künftigen Schneidemüller aber auch noch weitgehende Berechtigungen gewährt.

    Er bekam zunächst das Recht, für seine gewerblichen Zwecke Holz aus der Kgl. Forst zu entnehmen. Es wurde hierbei jedoch vereinbart, die benötigten Einstiehkiefern-Sägeblöcke (Zweifstiehl-Blöcke zu hauen war bei zehn Rthl. Strafe verboten) sollten, insoweit es ohne Schädigung des Waldes geschehen konnte, aus den Ruppinschen Heiden genommen werden, jedoch dergestalt, daß der Müller allemal, wenn er dergleichen benötigt, sich eine Anweisung auf eine geeignete Anzahl Blöcke am gehörigen Orte zu besorgen und das geschlagene Holz bei jedesmaligem Holzmarkte nach der ordentlichen Tage zu bezahlen habe. Auch wenn er Holz von Privatforsten nehme, solle er sich einen Schein darüber geben lassen, damit keine Schiebungen vorkämen. Dieser Schein sei dem Landjäger nötigenfalls vorzulegen. Ferner wurde ihm zugesagt, es solle ihm auch das zum geplanten Bau sowie zum gehenden Werte benötigte Nutzholz, in gleichen 25 Klafter Brennholz jährlich gegen Erlegung des gewöhnlichen Stamme und Pflanzgeldes frei verabfolget werden. Das Bauholz aber, so etwa bei der Mühle und übrigen Gebäuden erfordert werde, soll Käufer jedesmal nach der gewöhnlichen Tare bezahlen und sich gehörig anrechnen lassen.

    Diese Zusage war für Boldte sehr wertvoll, denn er bekam auf diese Weise die Möglichkeit, alle Stämme, dieser benötigte, billig zu erwerben. Er brauchte jedesmal nur die Tare zu bezahlen; auf den Holzversteigerungen wurden fast durchweg höhere Preise erzielt. Dazu kam, daß er sich die Stämme aussuchen durfte. Eine weitere Vergünstigung wurde für die Viehhaltung der neuen Ansiedlung gewährt. Die Amtskammer gewährte ihm freie Weideberechtigung in der Kgl. Forst für sechs Stück Zugvieh, vier Kühe und drei Stück Zuwachs. Das Weiden von Ziegen und Schweinen daselbst war dagegen verboten. Was an Rindvieh über die erlaubte Anzahl gehalten wurde, dafür mußte der Müller das übliche Weidegeld zahlen. Auf diese Weise wurde dem Mühlenbesitzer erst die Haltung von Rindvieh ermöglicht, denn Wiesenland war ihm nicht mit überlassen worden. Der Bericht an den König besagte, das mit Boldte abgeschlossene Abkommen sei für die kgl. Finanzen vorteilhaft. Durch Erlas vom 6. März 1718 bestätigte darauf der König den Vertrag. Boldte ging ans Werk, die neue Mühle wurde erbaut und eröffnet. Nun standen aber die benachbarten Müller insofern besser als Boldie, als ihnen auch die Erlaubnis zum Betrieb einer Mahlmühle gegeben war. Er. Kam daher darum ein, daß ihm ebenfalls die Anlegung einer Getreidemühle von einem Mahlgang erlaubt werde. Die Amtskammer sprach sich am 8. Februar 1710 für dies Gesuch aus; auch für die Kgl. Interessen sei die Anlegung einer Mahlmühle vorteilhaft. Der König gab die erbetene Erlaubnis.

    Durch Vertrag vom 8. April 1720 wurde darauf Boldte die Genehmigung zur Anlegung einer Mahlmühle mit einem Mahlgang erteilt gegen zusätzliche jährliche Gebühr von 20 Rthlr. Grundzins; eine Ermäßigung dieses Zinses wurde grundsätzlich ausgeschlossen. Die Mahlmühle solle ebenfalls dem Müller erb- und eigentümlich gehören. Zwangsmahlgäste wurden der neuen Mahlmühle jedoch nicht zugewiesen, vielmehr wurde ausdrücklich vereinbart, der Müller dürfe in die Zwangs- und Bannrechte benachbarter Mühlen nicht eingreifen. Wohl aber wurde dem Müller jetzt auch Rass- und Leseholzgerechtigkeit in der Kgl. Forst zugestanden, ferner wurde ihm erlaubt, sich zwei Zuchtsauen zu halten und diese in der Forst weiden zu lassen. Nur falls in der Forst die Möglichkeit zur Mast vorhanden sei, müsse er Mastgeld bezahlen. Der Müller solle in allen Rechtstreitigkeiten den Ruppiner Behörden unterstehen. Im Falle des Besitzwechsels sei eine Besitzwechselabgabe von 100 Rthlr. zu zahlen. So war denn hier auch eine neue Mahlmühle entstanden. Sie stand jedoch auf sehr schwachen Füßen, da ihr die Zwangsmahlgäste fehlten. Damals war fast für jedes Dorf und jedes Einzelgehöft bestimmt, bei welchem Müller die Leute mahlen lassen sollten. Wer anderswo mahlen ließ, verfiel in schwere Strafe. Die neue Mahlmühle wird daher in den ersten Jahren ihres Bestehens nicht gerade an übermäßiger Beschäftigung gelitten haben. Doch dieser Zustand änderte sich bald.

    Im Jahre 1723 ging die Mahlmühle in Kagar bei Rheinsberg ein. Auf Boldtes Ersuchen wurden die Mahlpflichtigen der Kagarschen Mühle nunmehr der Mühle am Weilickenberg zugewiesen. Es waren dies die Bewohner der Dörfer Braunsberg, Kagar, Linow und Lütten-Wallitz, ferner die unter dem Amte Alt Ruppin wohnende Teerschweler „in den Steinbergen“ und auf dem wüßten Raegelin außerdem die im Zühlenschen Revier wohnenden Teerschweler auf dem Uhlenberge und im Rheierholz, ebenso der Kaltbrenner aus Braunsberg und der Bottaschensieder. Letzere wohnten auf dem Gebiet des heutigen Binenwalde. Dazu kamen der Kallbrenner zu Kagar, der Schneidemüller auf Rottstiel und die Teerschweler zu Fristow. Für diese Zwangsmahlgäste mußte Boldte den Grundzins um 30 Rthlr. erhöhen und eine vierteljährliche Naturalabgabe von 2 Wispeln und zwölf Scheffeln Roggen an das Amt Alt Ruppin liefern, doch konnte er auch den entsprechenden Barwert dafür zahlen. Dem Müller wurde zur Pflicht gemacht, bei der Bedienung der Zwangsmahlgäste gleichmäßig zu verfahren und sich streng an die vorgeschriebenen Preise zu halten. Für schnellere Abfertigung durften keine Überpreise verlangt werden. Diese Zwangsmahlgäste gehörten aber durchweg den ärmeren Gegenden an. Namentlich die Teerschweler und Bottaschensieder brachten nur ganz geringe Mengen Getreide zum Vermahlen. Die Einnahmen Boldtes von den Zwangsmahlgästen wird daher nicht erheblich gewesen sein. Der Vertrag verpflichtete außerdem Boldte, das Handwerkszeug und die Mühlsteine von dem bisherigen Besitzer der Kagarschen Wassermühle käuflich zu übernehmen und ihm wegen des Gehwerkes eine Abfindung zu zahlen.

    Im Jahre 1726 erweiterte Boldte seinen Besitz, indem er den Heuer-Acker hinzuerwarb, ein Gelände von 19 Morgen und 111 Quadratruten. Nach und nach wurde dieser Besitz erweitert. Im Jahre 1746 wurde bei einer Steuervermessung die Größe des Heuer-Ackers auf 47 Morgen 24 Quadratruten festgestellt. Wodurch der erheblich größere Flächeninhalt herauskam, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Leider erwies sich das neu gegründete Unternehmen Boldtes auf die Dauer als nicht rentabel. Anscheinend teilte er das Schicksal vieler Gewerbetreibenden, die sich mit einem gänzlich neuen Unternehmen versuchten. Gar zu oft erlebt man es hier, daß der Begründer nicht zurechtkommt und erst der nächste Erwerber Erfolg hat.

    Im Jahre 1731 kam Boltenmühle unter den Sammer, am 31. August wurde die Mühle dem Mühlenmeister Joachim Christoph Fleischmann, wohnhaft in Neustadt (Dosse), zugeschlagen.

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    Der Ortsvorsteher von Gühlen Glienicke ist

    Michael Peter aus Gühlen Glienicke, Email: guehlen-glienicke@neuruppin-stadt.de

    Ortsbeiratsmitglieder: Sven Altmann

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