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  Willkommen in Gühlen Glienicke und Ortsgemeinden

    Wilhelm Christian Ramm

    (Quelle: Heft "Märkische Heimat" , "Beilage zur Märkischen Zeitung 1939" )


     

    Der Erbrechte von Boltenmühle war am 13. April 1785 zu Havelberg geboren. Er hatte das Mühlengewerbe erlernt. Lange Jahre war er auf der Rottstielchen Schneidemühle tätig und hatte in dieser Zeit Gelegenheit sich gediegene Fachkenntnisse in der Beurteilung von Bäumen im Bezug auf Holzertrag und Verwendbarkeit anzueignen. In Rottstiel heiratete er die Witwe Anne Sophie Schulz,

    geborene Vielitz die seitdem Jahre 1812 Erbpächterin der Rottstieler Mühle war. Auf dieser Weise war er tatsächlich Herr dieser Mühle. Er wird geschildert als ein fleißiger und tatkräftiger Mann der ein sicheres Urteil  in allen Fachfragen besaß und dem wenn er im Walde spazieren ging  Bäume die für seine Zwecke geeignet waren, fielen ließ.

    In Boltenmühle fand er traurige Zustände vor. Sowohl die Mühle wie auch das Wohnhaus mit Nebengebäuden waren völlig heruntergewirtschaftet und bedurften dringend der Erneuerung. Jahrelang blieb Ramm  noch in Rottstiel wohnen und leitete von hier aus die notwendig gewordenen Umbauten Ausbesserungen. Die Kapitalbeschaffung Machte in der damaligen Zeit, die allgemein als die Zeit wirtschaftlicher Rat bezeichnet wird nicht unehrliche Schwierigkeiten. Das eigene Vermögen Ramms war nur gering, auf Hypothek war Geld schwer zu erhalten. Eine Erleichterung für ihn war es allerdings, daß er auf Grund des alten Vertrages von Boldte vom 19. Januar 1718 sich verhältnismäßig leicht Holz aus der königl. Forst beschaffen konnte. Immerhin dauerte es Jahre ehe die Bäume geerntet waren. So entstand das Boltenmühler Wohnhaus in der Form wie es noch heute steht. Erst vom Jahre 1890 an tragen die Schreiben Ramms die Ortsbezeichnung Boltenmühle. Im Jahre 1843 verlor Wilhelm Ramm seine treue Lebensgefährtin. Das Erbpachtrecht an der Rottstieler Mühle ging auf die Söhne seiner Frau aus, deren erster Ehe mit dem Zimmermeister Schulze über. Beide Mühlen hatten seitdem jede ihre eigenen Schicksale. Dadurch musste Ramm wichtige Rechte an dem Teufelsee und an den beiden Kellen zu erwerben.

    Der Tiefensee wurde später Teufelsee genannt. Nach einer Urkunde aus dem Jahre 1767 ruhte damals auf dem See ein  Erbpachtrecht des Gutsbesitzers von Rohr auf Schwanow. Diese hatte die Nutzung des Sees gegen jährliche Abgabe von 1 Rhtlr. 15 Sgrsch. Die an das Amt Alt Ruppin gezahlt wurde. Nach einer Urkunde aus dem Jahr 1795 war dann das Erbpachtrecht auf dem damaligen Besitzer des Amtes Schwanow von Letzow übergegangen. Im Jahre 1890 treffen wir als Besitzer vom Gut Schwanow und Inhaber des Erbpachtrechts am Teufelsee einen Herrn Siewert an. Im Jahre 1823 wird das Recht am unter den Teufelsee der Vermögensbrüder der Ehefrau des Christian Wilhelm Ramm mit aufgeführt. Offenbar hatte sie es kurze Zeit vorher von Siewert erworben.

    Im Jahre 1833 löste Ramm den Erbpachtschuld durch eine ehemalige Kapitalzahlung von 30 Rhtlr. 12 Sgrsch. 1 Pf. ab. Bei dem Tode seiner Frau fiel ihm der Teufelsee zu. Die beiden Kellenseen waren schon seid längerer Zeit im Erbpachtbesitz des Inhabers der Rottstieler Mühle. Im Jahre 1823 wurden sie unter den Vermögen der Frau Ramm geb. Bielitz mit aufgeführt. Der Erbpacht für beide Seen und der Teufelsee betrug zusammen 5 Rhtlr. Nach dem Tode der Frau Ramm das Erbpachtrechts ebenfalls auf ihren Ehemann Christian Wilhelm Ramm über. Infolge des Gesetzes vom 2. März 1850 erfolgte bei  Erbpachtgrundstücke  das Obereigentum des Erbpächters ohne Entschädigung. Ramm war also nun mehr voller Eigentümer des Teufelsees sowie der beiden Kellen. In Frühenden Jahrzehnten wurde die Fischerei auf den Seen verpachtet. Wie aus Briefen des letzten Ramm hervorgeht brachten die beiden Seen eine jährliche Pacht von 100 Rhtlr. und 25 Pf. und Fische. Nach dem Tode des Letzen Ramm wurden sie an der Stadt Neuruppin veräußert. Auch sonst erhielt Boltenmühle unter Wilhelm Ramm wertvollen Zusatz. Im Jahre 1890 kaufte er im Jagen 54 der Alt Ruppiner Forst für 100 Rhtlr., 3 Morgen und 126 QuadratrutenForstland  die sogenannte Schäferwiese. Durch Vertrag vom 25 November 1838 erwarb er von der Witwe Meyerhoff die Boltenmühlewiese für den Preis von 150 Rhtlr.  Diese Wiese war begrenzt östlich vom Mühlenfließ und westlich von der Alt Ruppiner Forst und dem sogenannten Weilickenberg nördlich von dem zur Boltenmühle gehörenden Garten. 

    Eine größere Erweiterung erfolgte im Jahre 1861 durch hinzukauf von  vier Wiesen von Molchower Bauern. Boltenmühle gewann hierdurch ein Gelände von 4 Mrg. 117 Quadratruten Wiesenland am Tornowsee gelegen dazu. Der Peis betrug 445 Rhtlr. Der Kauf mußte allerdings unter der Bedingung Erfolgen das Ansprüche auf Ersatz von Wildschäden nicht gestellt werden durfte. Dies erwies sich später als eine für Boltenmühle recht bedenkliche Vertragsbestimmung.

     

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