(Quelle: Heft "Märkische Heimat" , "Beilage zur Märkischen Zeitung 1939" )
Hermann Ramm der Enkel
Das 19. Jahrhundert brachte in der Forstwirtschaft eingehende Veränderungen mit sich. Die Zeiten wo unsere Wälder Urwälder glichen, in denen auch Bären und Wölfe hausten, waren vorbei. Die Hohenzollern hatten zahlreiche Ansiedler ins Land gerufen. Um für sie das nötige Land zu schaffen , waren nicht nur Moore urbar gemacht , sondern vielfach auch Waldungen gerodet worden. Das Waldterrain im preußischen Staate hatte sich also vermindert. Ramm sah sich infolgedessen gezwungen die vorhandenen Wälder besser auszunutzen. Dies konnte nur dann geschehen, wenn eine intensive Waldbewirtschaftung einsetzte. Der Fach und Sachkundige Forstmann mußte mehr Einfluss gewinnen, damit nicht mehr ganz oder ziellos abgeholzt wurde, sondern das abgeholzte Gelände immer wieder neu bepflanzt wurde. Sollte man aber auf dieser Weise rationeller wirtschaften und höhere und regelmäßige Einnahmen aus den Wäldern erzielen, so stünden dem die Holzberechtigung aus der früheren Zeit hindert entgegen. Nach dem Vertrage vom 19 Januar 1718 hatte der Besitzer von Boltenmühle das Recht, im Walde einzelne Stämme die ihm für seine Zwecke gut
erschienen, sich auszusuchen und für den üblichen Tagespreis abzukaufen. Die Preise waren niedriger als die auf dem Holz Markt erzielten. Es gingen alle Stämme zu unverhältnismäßig niedrigen Preisen weg. Der Betrag für das Holz bei der Versteigerung nach erzielt werden konnte, war für die Stämme meist nicht gerade hoch. Abhilfe war möglich nur durch Ablösung der Holzberechtigung.